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Was bei uns los ist

Wenn du wissen willst was wir so alles tauschen, dann schau dir doch mal unsre Inserate an.

Teilnahmebedingungen

1. Aufnahme

  1. Am Tauschring kann teilnehmen, wer Mitglied des Vereins ist, dessen Satzung und die Teilnahmebedingungen anerkennt und die Aufnahme beantragt.
  2. Der Aufnahmeantrag muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises gestellt werden.
  3. Der Beitrag für die Mitgliedschaft im Verein wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er beträgt zzt. 20,-€ per Lastschrifteinzug; am Aufnahmetag wird der Beitrag in bar sofort fällig.

2. Zeitpunkte-Konten

  1. Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer, die auch die Buchungsnummer für die Punkteabrechnung ist.
  2. Für jedes Mitglied kann nur ein Abrechnungskonto eingerichtet werden; Familien, Wohn- und Lebensgemeinschaften können ein gemeinsames Verrechnungskonto führen.
  3. Für die Kontenbestände ist ein Limit je nach Beschlusslage vorgesehen. Neue Mitglieder können im 1. Halbjahr höchstens 120 Minuspunkte und innerhalb des ersten Jahres über einen Minusbestand von höchstens 250 Punkten verfügen.
  4. Die Überschreitung eines Limits ist nach Vereinbarung mit dem Vorstand möglich.
  5. Der Tauschring vereinnahmt Punkte nach Beschluss der Mitgliederversammlung zur Deckung seiner Zeitaufwendungen. Zurzeit werden monatlich 5 Punkte je Verrechnungskonto, 5% von den Punkteeinnahmen und 10 % der Positivbestände über 500 Punkten bei Guthaben-Konten je Halbjahr erhoben.
    Für das Probehalbjahr entfallen die monatlichen 5 Punkte für das Verrechnungskonto.
  6. Kontostände und Limitbeschränkungen sind für alle Mitglieder einsehbar und werden regelmäßig in der Marktzeitung veröffentlicht. Ein in besonderen Fällen eingeschränkter Tausch gilt frühestens ab Veröffentlichungsdatum.

3. Buchungen

  1. Die Verrechnungseinheit heißt "Zeitpunkte". Sie orientiert sich an der verausgabten Zeit: eine Stunde Arbeitszeit entspricht einer Stunde Lebenszeit - unabhängig von der Art der Dienste und den Fähigkeiten. Wir empfehlen einen Betrag von 20 Zeitpunkten je Stunde.
  2. Teilnehmer/innen erhalten Vordrucke für Tauschmitteilungen. Diese müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung zur Verbuchung eingereicht sein, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit.
  3. Über die Zeitkonten werden nur "Zeitpunkte" verrechnet. Anderweitige Vereinbarungen zwischen den Tauschpartner/innen betreffen den Tauschring nicht.

4. Veröffentlichung

  1. Jedes Mitglied (bzw. jedes Gemeinschaftskonto) erhält eine Marktzeitung. Hierin werden auch die Angebote und Gesuche veröffentlicht. Angebote und Gesuche sind von jedem Mitglied aktuell zu halten.
  2. Gesuche und Warenangebote werden spätestens nach der 3. Veröffentlichung, Dienstleistungsangebote nach der 6. Veröffentlichung aus der Marktzeitung genommen oder müssen rechtzeitig aktualisiert werden.

5. Haftung

  1. Die auf den Verrechnungskonten verbuchten Zeitpunkte beinhalten die Verpflichtung zur allgemeinen Gegenleistung.
  2. Für Buchungsaufträge von Verrechnungskonten, deren Limit überschritten und bekannt gegeben ist, haften die betroffenen Tauschpartner/innen selber.
  3. Die Verantwortung für den Tausch, dessen Qualität, seinen Wert oder Zustand, für evtl. rechtliche Konsequenzen und für das Aushandeln des Tauschbetrages liegen ausschließlich bei den Tauschpartner/innen.
  4. Bei grob fahrlässiger Ausführung einer Tauschleistung oder großenteils nicht eingehaltenen Absprachen kann der Vorstand vereinsschädigendes Verhalten unterstellen und entsprechend tätig werden.
  5. Die Regelung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen ist Sache der Teilnehmer/innen.
  6. Die Tauschleistung unterliegt im Zweifelsfall den handelsüblichen und sozial erwartbaren Gepflogenheiten.

6. Punktespenden

  1. Teilnehmer/innen sind über ihre Tauschtätigkeiten hinaus herzlich zur Punktespende eingeladen. Aus diesem Guthaben können solche Personen unterstützt werden, die einen besonderen Bedarf haben und Unterstützung bei ihren Tauschaktivitäten benötigen.

7. Besondere Teilnahmeformen

  1. Die Beteiligung am Tauschverfahren kann uneingeschränkt oder in "fördernder" bzw. passiver Weise erfolgen. Mitglieder, die vorübergehend "fördernd" oder "passiv" am Tauschgeschehen teilnehmen wollen, benötigen die Genehmigung durch den Vorstand und können ganz bzw. teilweise von ihren Punkteverpflichtungen für die Orga-Arbeit befreit werden.
  2. Die jeweils gültigen Modalitäten und die dafür zu entrichtenden Punkteaufwendungen legen die Mitgliederversammlung oder der Vorstand fest. Zurzeit werden bei Fördermitgliedern keine monatlichen Punkteabzüge vorgenommen.

8. Austritt

  1. Der Austritt aus dem Verein erfolgt nach Maßgabe der Satzung zu einem Quartalsende, sofern die Vereinspflichten erfüllt sind und das persönliche Punktekonto ausgeglichen ist.
  2. Die Begleichung von Punkteverpflichtungen kann auch durch andere Personen des Tauschrings erfolgen.
  3. Alle bestehenden Verpflichtungen und ihr Ausgleich müssen vor Beendigung der Mitgliedschaft mit dem Vorstand verbindlich festgelegt sein.

9. Ausschluss

  1. Der Ausschluss von der Teilnahme am Tauschgeschehen kann erfolgen, wenn Satzung oder Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden oder eine sonstige schwerwiegende Schädigung oder Täuschung anderer Tauschpartner erfolgt ist.
  2. Wer von der Mitgliedschaft am Verein oder der Teilnahme am Tauschgeschehen ausgeschlossen wurde, kann sich zur endgültigen Entscheidungsfindung schriftlich an die nächste Mitgliederversammlung wenden. Bis dahin kann der Vorstand dieser Person jede Aktivität untersagen.

10. Entscheidungsfindung

  1. Entscheidungsorgan des Vereins ist die Mitgliederversammlung; der Vorstand führt die laufenden Geschäfte.
  2. Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich; die Protokolle sind für alle Mitglieder grundsätzlich einsehbar.

Stand: Januar 2009

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